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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorsprung KI GmbH Industriezubringer 53 D-49661 Cloppenburg Amtsgericht Oldenburg HRB 224063 Geschäftsführer: Matthias Aumann Maximilian Längsfeld 1. Allgemeines 1.1 Vertragspartner für alle Leistungen rund um den KI-Assistenten „Lotte" ist die Vorsprung KI GmbH, Industriezubringer 53, D-49661 Cloppenburg (nachfolgend „Anbieter"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Anbieters mit seinen Kunden, auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. 1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Bereitstellung des KI-Assistenten „Lotte" (Software zur Erstellung von Angeboten, Rechnungen und zugehöriger Kundenkommunikation, gesteuert über WhatsApp, mit begleitender Web-Oberfläche), dessen Einrichtung (Onboarding), Schulung und Support. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. 1.3 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend. 1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung) sind schriftlich oder in Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben. 1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 2. Angebot, Zustandekommen des Vertrages, Vertragsgegenstand 2.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Der Internetauftritt, Webinare, Prospekte und Werbeanzeigen des Anbieters stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. An überlassenen Unterlagen (z. B. Präsentationen, Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen) behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. 2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform annimmt, mit Beginn der Leistungserbringung oder — dies stellt zugleich eine Annahme dar — mit Übermittlung der Zugangsdaten bzw. Freischaltung des Zugangs zu Lotte für den Kunden. Der Anbieter erklärt Annahme oder Ablehnung innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kundenangebots; so lange ist der Kunde an sein Angebot gebunden. 2.3 Ein Vertragsschluss ist auch im Rahmen einer Videokonferenz oder eines Telefonats möglich, sofern sich beide Parteien über Angebot und Annahme einigen; Ziffer 1.3 (Bestätigung in Schrift- oder Textform) bleibt unberührt. Für Missverständnisse aus nicht in Textform geführter Kommunikation im Rahmen des Vertragsschlusses übernimmt der Anbieter keine Haftung; maßgeblich ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. 2.4 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Die Leistungspflicht des Anbieters setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (Ziffer 7) voraus. 2.5 Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die beauftragten Leistungen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können, wird der Anbieter den Kunden hierüber umgehend informieren. Beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab dieser Information vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig. 2.6 Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich der Kunde (der Handwerks- bzw. Gewerbebetrieb). Endkunden des Kunden werden nicht Vertragspartner des Anbieters; ihnen gegenüber erbringt der Anbieter keine Leistungen und übernimmt keine Verantwortung für Dokumente und Nachrichten, die der Kunde über Lotte erstellt und freigibt. 3. Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird gesondert ausgewiesen und berechnet. 3.2 Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Schrift- oder Textform. Über jede Leistung wird eine Rechnung ausgestellt und dem Kunden als PDF-Dokument per E-Mail übermittelt. 3.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung — insbesondere die Einrichtung und Freischaltung des Zugangs — von der vorherigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ganz oder teilweise abhängig zu machen (Vorleistung). § 614 BGB wird insoweit abbedungen. 3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Anbieter ist zudem berechtigt, im Verzugsfall die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3.5 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Anbieters durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Rückbuchung einer Lastschrift, ernsthafte Zahlungsverweigerung), werden sämtliche offenen Forderungen — auch gestundete — ohne Mahnung sofort fällig. Der Anbieter ist in diesem Fall zudem berechtigt, noch ausstehende Leistungen bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zurückzuhalten (§ 321 BGB). 3.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. 3.7 [Optional — nur bei Angebot von Ratenzahlung:] Ist Ratenzahlung vereinbart, sind sämtliche Raten fristgerecht zu zahlen. Gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen und den gesamten noch offenen Restbetrag sofort fällig zu stellen. 4. Leistungserbringung, Einrichtung (Onboarding), Leistungsbeginn 4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung. Die Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Geschuldet ist die Bereitstellung und Erbringung der beschriebenen Leistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Zeitersparnis, Angebots-Abschlussquote oder Umsatzsteigerung). Angaben in Werbematerialien, Webinaren und im Internetauftritt stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. 4.2 Lotte erstellt Inhalte (insbesondere Angebots- und Rechnungsentwürfe, E-Mail-Entwürfe und Terminvorschläge) unter Einsatz künstlicher Intelligenz auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten (insbesondere Preisliste, Stammdaten, Eingaben per Nachricht). KI-erzeugte Inhalte können trotz sorgfältiger Systemgestaltung Fehler enthalten. Die Pflicht des Kunden zur Prüfung und Freigabe vor Versand (Ziffer 8.5) ist wesentlicher Bestandteil des vereinbarten Nutzungskonzepts. 4.3 Die Leistungen des Anbieters beruhen teilweise auf Diensten und Produkten Dritter, insbesondere der WhatsApp-Business-Plattform (Meta bzw. dessen autorisierte Anbieter), KI-Modellen externer Anbieter, E-Mail- und Kalenderdiensten (z. B. Google, Microsoft) sowie Rechenzentrumsleistungen. Für die dauerhafte, unveränderte Verfügbarkeit dieser Drittdienste und für einen bestimmten Leistungserfolg auf deren Grundlage übernimmt der Anbieter keine Haftung; Ziffer 5 und Ziffer 8 bleiben unberührt. 4.4 Für die Nutzung von Lotte ist eine Einrichtung („Onboarding") erforderlich, bei der der Kunde seinen Zugang erhält und ihm die Nutzung erklärt wird. Ist ein verbindlicher Starttermin vereinbart und kommt das Onboarding aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung oder Nichtmelden), nicht innerhalb eines Monats nach dem Starttermin zustande, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen; der Kunde befindet sich im Annahmeverzug, seine Zahlungspflicht bleibt bestehen. 4.5 Ist kein verbindlicher Starttermin vereinbart, hat das Onboarding innerhalb von drei Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen. Ziffer 4.4 Satz 2 gilt entsprechend, wenn das Onboarding aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb dieser Frist zustande kommt. 4.6 In Verzug gerät der Anbieter erst, wenn der Kunde ihm erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Werktagen in Textform gesetzt hat, und nur, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und sich nicht selbst in Zahlungsverzug befindet. 5. Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung 5.1 Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit von Lotte bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (kein Service Level Agreement), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vorübergehende Einschränkungen — etwa durch Wartung, Weiterentwicklung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen — begründen keinen Mangel, sofern der vertragsgemäße Gebrauch nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. 5.2 Geplante Wartungsarbeiten mit spürbarer Unterbrechung wird der Anbieter, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführen und mit angemessenem Vorlauf ankündigen. 5.3 Störungen und Ausfälle, die auf Diensten Dritter beruhen (insbesondere WhatsApp/Meta, KI-Anbieter, E-Mail- und Kalenderdienste, Rechenzentren), hat der Anbieter nicht zu vertreten. Er wird ihm gemeldete Störungen im Rahmen des Zumutbaren an den jeweiligen Dritten weitergeben und auf Behebung hinwirken. 5.4 Der Anbieter entwickelt Lotte fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu verändern, zu ersetzen oder einzustellen, sofern der wesentliche Vertragszweck — die Unterstützung des Kunden bei der Erstellung von Angeboten und Rechnungen sowie der zugehörigen Kundenkommunikation über WhatsApp — gewahrt bleibt. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen (Roadmap-Ankündigungen) besteht nicht. 5.5 Die Nutzung von Lotte steht dem Kunden im Umfang einer üblichen betrieblichen Nutzung offen; feste Kontingente bestehen nicht. Zum Schutz der Stabilität für alle Kunden setzt der Anbieter technische Schutzgrenzen ein (z. B. Begrenzung der Nachrichtenrate) und ist berechtigt, bei erheblicher Überschreitung der üblichen Nutzung oder bei automatisiertem bzw. missbräuchlichem Zugriff die Nutzung angemessen zu drosseln. Ziffer 10 bleibt unberührt. 6. Lifetime-Zugang: Dauer, Beendigung, Datenexport 6.1 Der Zugang zu Lotte wird als „Lifetime-Zugang" gewährt: Er ist zeitlich nicht befristet, es fallen keine wiederkehrenden Nutzungsgebühren an, und er gilt für die gesamte Lebensdauer des Produkts Lotte im Sinne der nachfolgenden Regelungen. 6.2 Der Kunde kann die Nutzung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Eine anteilige oder vollständige Erstattung der Einmalvergütung erfolgt in diesem Fall nicht; die Vergütung ist mit der Bereitstellung des Zugangs und der Einrichtung verdient. 6.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb des Produkts Lotte einzustellen (z. B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Fortführung oder wegfallender technischer Grundlagen bei Drittanbietern). Eine Einstellung wird dem Kunden mindestens [sechs] Monate im Voraus in Textform angekündigt. Bis zum Einstellungszeitpunkt stellt der Anbieter dem Kunden einen vollständigen Export seiner Daten (Ziffer 9.6) bereit. Weitergehende Ansprüche wegen der Einstellung bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig; Ziffer 8 bleibt unberührt. 6.4 Bei Beendigung der Nutzung — gleich aus welchem Grund — gilt: Der Zugang wird deaktiviert; die Daten des Kunden werden 30 Tage ab Deaktivierung vorgehalten und dem Kunden auf Anforderung als Export bereitgestellt. Eine endgültige Löschung erfolgt erst, nachdem dem Kunden sein Belegarchiv (erstellte Angebote und Rechnungen) übermittelt wurde. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 147 AO, 257 HGB, § 14b UStG) treffen den Kunden; Lotte ist kein Archivsystem im Sinne dieser Vorschriften. 6.5 Der Lifetime-Zugang ist an den Kunden (den Betrieb) gebunden. Eine Übertragung auf einen Dritten — etwa im Rahmen einer Betriebsübergabe oder -nachfolge — bedarf der Zustimmung des Anbieters, die nicht unbillig verweigert wird. 7. Mitwirkungspflichten, Fortbestand der Zahlungspflicht, höhere Gewalt 7.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und ist berechtigt, sich hierzu der Hilfe Dritter (z. B. Rechenzentren, Kommunikations- und KI-Dienstleister, Subunternehmer) zu bedienen. 7.2 Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung mit, insbesondere durch: Bereitstellung einer Preisliste bzw. der für deren Erstellung erforderlichen Unterlagen, des Logos und der Firmendaten in verwendbarer Form; Einrichtung bzw. Freigabe der erforderlichen Konten (WhatsApp-fähiges Endgerät, E-Mail-/Kalenderkonto); Benennung eines Ansprechpartners; Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten; Mitwirkung an Onboarding-Terminen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder nimmt er angebotene Leistungen nicht entgegen, befreit ihn dies nicht von seiner Zahlungspflicht; Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters. 7.3 Höhere Gewalt, Streik sowie unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Anbieters oder eines seiner Dienstleister verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 5 Tagen. Dauert die Behinderung unangemessen lange an, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 8. Haftung 8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2 Auf Schadensersatz haftet der Anbieter — gleich aus welchem Rechtsgrund — im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 8.3 Die sich aus Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.4 Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 8.5 Lotte unterstützt den Kunden bei der Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Kundenkommunikation; die Inhalte werden unter Einsatz künstlicher Intelligenz erzeugt und können im Einzelfall fehlerhaft, unvollständig oder kalkulatorisch unzutreffend sein. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Dokument und jede Nachricht vor Versand bzw. Verwendung inhaltlich zu prüfen und ausdrücklich freizugeben; ohne Freigabe durch den Kunden erfolgt kein Versand. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für alle vom Kunden freigegebenen Dokumente und Nachrichten (insbesondere Mengen, Preise, Fristen, Formulierungen) liegt beim Kunden. Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit KI-erzeugter Entwürfe und nicht für Schäden aus der Verwendung von Dokumenten, die der Kunde ohne die gebotene Prüfung freigegeben hat; Ziffer 8.2 lit. a) und b) bleiben unberührt. 8.6 Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Funktionen mit rechtlichem oder steuerlichem Bezug (z. B. E-Rechnung, Kleinunternehmerregelung, Zahlungsziele) sind technische Konfiguration nach den Angaben des Kunden und ersetzen nicht die Prüfung durch die steuerlichen bzw. rechtlichen Berater des Kunden. 9. Nutzungsrechte, Daten des Kunden, Vertragsstrafe 9.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Lotte für die Zwecke seines eigenen Betriebs im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Nutzung für mehrere rechtlich selbstständige Betriebe unter einem Zugang bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 9.2 Sämtliche Rechte an der Software, den Systemen, Vorlagen, Texten und Materialien des Anbieters verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Dem Kunden ist insbesondere untersagt: die Weitergabe oder Überlassung des Zugangs an Dritte außerhalb seines Betriebs; das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder systematische Auslesen der Software und ihrer Inhalte, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG); die Nutzung von Lotte zum Aufbau oder zur Unterstützung eines konkurrierenden Produkts. 9.3 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Ziffer 9.2, verwirkt er eine angemessene, vom Anbieter nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet. 9.4 Alle Daten, die der Kunde in Lotte eingibt oder einbringt (insbesondere Kontakte, Preislisten, Auftragsdaten), sowie alle über Lotte erzeugten und vom Kunden freigegebenen Dokumente stehen dem Kunden zu. Der Anbieter erhält an diesen Daten nur die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. 9.5 Der Anbieter verwendet die Daten des Kunden und seiner Endkunden nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu Werbezwecken an Dritte weiter. Die Verarbeitung im Rahmen der Leistungserbringung richtet sich nach Ziffer 12 und der Anlage zur Auftragsverarbeitung. 9.6 Der Kunde kann bei Beendigung der Nutzung sowie im Fall der Ziffer 6.3 einen Export seiner Daten verlangen (insbesondere Kontakte und Dokumente in einem gängigen, maschinenlesbaren Format sowie die erstellten PDF-Belege). 10. Zulässige Nutzung 10.1 Der Kunde nutzt Lotte ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und der Nutzungsbedingungen der eingebundenen Plattformen, insbesondere der jeweils geltenden WhatsApp-Business- und Commerce-Richtlinien von Meta. Untersagt sind insbesondere: der Versand unverlangter Werbung (Spam) und automatisierter Massennachrichten; rechtswidrige, belästigende oder täuschende Inhalte; die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. 10.2 Die WhatsApp-Kommunikation wird über eine vom Anbieter bereitgestellte gemeinsame technische Infrastruktur abgewickelt. Verstöße eines Kunden gegen Ziffer 10.1 können daher die Diensterbringung auch für andere Kunden gefährden. Der Anbieter ist deshalb berechtigt, bei einem Verstoß den Zugang des Kunden nach vorheriger Abmahnung in Textform vorübergehend zu sperren; bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere strafbaren Handlungen oder Gefährdung der Plattform-Zulassung des Anbieters) auch ohne vorherige Abmahnung. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt von einer solchen Sperrung unberührt; weitergehende Rechte des Anbieters (Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz) bleiben vorbehalten. 10.3 Der Kunde stellt sicher, dass er gegenüber seinen Endkunden die für seine Kommunikation erforderlichen rechtlichen Grundlagen einhält (z. B. wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Werbenachrichten, Informationspflichten). Dies ist Sache des Kunden als Absender der Kommunikation. 11. Widerruf Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht, auch wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird. 12. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Verschwiegenheit 12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt wird. 12.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, deren Verantwortlicher der Kunde ist (insbesondere Daten der Endkunden des Kunden), erfolgt dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil des Vertrags wird. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegenüber seinen Endkunden verantwortlich, einschließlich der Erfüllung von Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO). 12.3 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle kundenbezogenen Tatsachen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die nicht vom Kunden öffentlich gemacht wurden, Verschwiegenheit zu wahren. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit gesetzliche Pflichten dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 13.3 Vertragssprache ist Deutsch. 13.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Geschäftssitz des Anbieters der Hauptsitz: Industriezubringer 53, D-49661 Cloppenburg. 13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. Stand: 08/2026 Vorsprung KI GmbH Industriezubringer 53 D-49661 Cloppenburg